Gewalt ist nicht nur körperlich, sondern jede Form von Einwirkung, die Angst, Stress oder Schmerz erzeugt
Viele Menschen denken bei Gewalt nur an Schläge oder Leinenruck. Aber Gewalt ist viel breiter definiert.
1. Körperliche Gewalt
- Leinenruck
- Schubsen, Stoßen
- körperliches Blocken
- Alphawurf / Festhalten
- Tritte, Schläge
- Stachelhalsband, Würgehalsband, Teletakt
-> Führt zu Schmerz, Angst und Stress.
2. Psychische Gewalt
- Anschreien
- Drohgebärden
- Einschüchternde Körpersprache
- Bedrohliches Überbeugen
- Fixieren mit starrem Blick
-> Hunde reagieren darauf mit Unsicherheit, Stress oder Meideverhalten.
3. Soziale Gewalt
- Ignorieren, wenn der Hund Nähe sucht
- Ausschluss aus der Gruppe
- Entzug von Zuwendung
- „Ignorieren bis er ruhig ist“
-> Für soziale Tiere wie Hunde ist das hoch belastend.
Mehr dazu:
4. Emotionale Gewalt
- Überforderung
- absichtliches Aussetzen in Angst‑Situationen
- Flooding („er muss da durch“)
- Reizüberflutung
-> Das zerstört Vertrauen und Lernfähigkeit.
5. Strafe durch falsche Verstärker
Strafe ist jede Konsequenz, die Verhalten reduziert, auch unbeabsichtigt:
- Lob, das sich für den Hund bedrohlich anfühlt
- Futter, das in Stresssituationen Druck erzeugt
- Nähe, die der Hund nicht möchte
- Berührung, die unangenehm ist
-> Strafe ist nicht das, was wir meinen, sondern das, was der Hund fühlt.
Mehr dazu:
Was das deutsche Tierschutzgesetz sagt
Tierschutzgesetz §3 – Verbotene Handlungen
Das Tierschutzgesetz ist hier sehr klar.
§3 Nr. 1 – Verbot von Schmerzen, Leiden, Schäden
Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund:
- Schmerzen
- Leiden
- Schäden
zuzufügen.
-> Gewalt im Training ist immer verboten, weil es keinen vernünftigen Grund gibt.
§3 Nr. 11 – Verbot von Stachelhalsbändern & Zwangsmitteln
Verboten ist das Verwenden von:
- Stachelhalsbändern
- Würgehalsbändern ohne Stopp
- Stromreizgeräten (Teletakt)
- anderen Mitteln, die Schmerzen oder Leiden verursachen
-> Diese Hilfsmittel sind gesetzlich untersagt.
§3 Nr. 5 – Verbot von Zwang & Überforderung
Es ist verboten, ein Tier zu einer Leistung zu zwingen, der es nicht gewachsen ist.
-> Flooding, Überforderung, „da muss er durch“ = rechtswidrig.
§1 – Grundsatz
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
😍Gewaltfreies Training ist nicht „nett“, es ist gesetzlich geboten.😍
Wissenschaftliche Quellen
Studien, die klar zeigen, warum Gewalt & Strafe schaden
- ZIV (2017)Aversive Methoden führen zu mehr Stress, Angst und Aggression.
- Vieira de Castro et al. (2020) Strafbasiertes Training erzeugt langfristig erhöhtes Stresslevel.

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